AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen

von Flux Innovations (Luca Brezing und Jan-Philipp Cepera GbR)

1. Vertragliche Grundlagen

 1.1

Alle Leistungen werden ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen erbracht.

Sollten persönliche Vertragsvereinbarungen mit dem Kunden geschlossen werden, so sind diese schriftlich mit Flux Innovations zu vereinbaren. Diese werden erst mit Gegenzeichnung durch Flux Innovations wirksam. Die technischen Leistungen werden bei Abschluss des Vertrages geregelt.

 1.2

Die unterschiedlichen Top-Level-Domains ("Endkürzel") werden von einer Vielzahl unterschiedlicher, meist nationaler Organisationen verwaltet. Jede dieser Organisationen zur Vergabe von Domains hat unterschiedliche Bedingungen für die Registrierung und Verwaltung der Top-Level-Domains, der zugehörigen Sub-Level Domains und der Vorgehensweise bei Domainstreitigkeiten aufgestellt. Soweit Top-Level-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten ergänzend die entsprechenden Vergabebedingungen. Soweit .de-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten neben den DENIC-Registrierungsbedingungen, die DENIC-Registrierungsrichtlinien und die DENIC-Direktpreislisten, die im Internet abgerufen werden können unter

https://www.denic.de/domains/de-domains/registrierung/

https://www.denic.de/preisliste/

 2. Domainregistrierung

 2.1

Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Domains wird Flux Innovations im Verhältnis zwischen dem Kunden und der jeweiligen Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig. Flux Innovations hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss. Flux Innovations übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains

überhaupt zugeteilt werden und/oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben.

 

 2.2

Der Kunde garantiert, dass die von ihm beantragte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Von Ersatzansprüchen Dritter sowie allen Aufwendungen, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internet-Domain durch den Kunden oder mit Billigung des Kunden beruhen, stellt der Kunde Flux Innovations, deren Angestellte und Erfüllungsgehilfen, die jeweilige Organisation zur Vergabe von Domains sowie sonstige für die Registrierung eingeschaltete Personen frei.

 

3. Kündigung, Dauer des Vertrages

 3.1

Der Kunde kann alle Tarife jederzeit fristlos kündigen. Die Gebühren für Domains können nicht zurückerstattet werden. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Von seitens Flux Innovations aus gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat.

 3.2

Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für Flux Innovations insbesondere dann vor, wenn der Kunde

 • bei Verträgen mit der Zahlung der Entgelte mehr als 20 Kalendertage in Verzug gerät,

• schuldhaft gegen eine der in den Ziffern 9.1, 9.2, 10.1 bzw. 10.4 geregelten Pflichten verstößt,

• trotz Abmahnung innerhalb angemessener Frist Internet-Seiten nicht so umgestaltet, dass sie den in Ziffer 10.5 geregelten Anforderungen genügen oder

• schuldhaft gegen die Vergabebedingungen oder die Vergaberichtlinien verstößt.

 3.3

Für den Fall, dass Flux Innovations nach den Bestimmungen der jeweiligen Vergabestelle bestimmter Top-Level-Domains die Registrierung einer Sub-Level Domain des Kunden nicht aufrecht erhalten kann, ist Flux Innovations berechtigt, den Vertrag mit dem Kunden über diese Leistungen außerordentlich mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende zu kündigen.

 3.4

Sollte der Kunde nach Wirksamkeit der Kündigung nicht innerhalb eines Monats seine Domain an einen anderen Provider übergeben, so ist Flux Innovations berechtigt diese freizugeben. Damit erlöschen auch alle Rechte des Kunden aus der Registrierung der Domain.

 

 3.5

Werden von Dritten gegenüber Flux Innovations Ansprüche wegen tatsächlicher oder behaupteter Rechtsverletzung gemäß Ziffer 9.2 geltend gemacht, ist Flux Innovations berechtigt, die Domain des Kunden unverzüglich in die Pflege des Registrars zu stellen und die Präsenzen des Kunden zu sperren.

 3.6

Gegenstand dieses Vertrages sind alle vom Kunden beantragten Domains, soweit sie dem Kunden zugeteilt wurden. Soweit einzelne Domains eines Tarifes durch den Kunden oder aufgrund verbindlicher Entscheidungen in Domainstreitigkeiten gekündigt werden, besteht kein Anspruch des Kunden auf Beantragung einer unentgeltlichen Ersatzdomain. Weder für einzelne Domains eines Tarifes noch für zusätzliche einzeln gebuchte Domains erfolgt bei einer vorzeitigen Kündigung eine Erstattung, sofern nicht die Kündigung durch Flux Innovations verschuldet worden ist. Dies gilt ebenso für andere abtrennbare Einzelleistungen eines Tarifes oder zusätzlich gebuchte Optionen.

 3.7

Rücktritts- und Kündigungserklärungen bedürfen der Schriftform.

 

4. Preise und Zahlungen

 4.1

Flux Innovations ist berechtigt, die Entgelte maximal einmal je Quartal zu erhöhen. Die Preiserhöhung bedarf der Zustimmung des Kunden. Die Zustimmung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Preiserhöhung nicht binnen 6 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Flux Innovations verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen. Die Preise sind Festpreise. Soweit nicht die Hauptleistungspflicht betroffen ist, bestimmt Flux Innovations die Entgelte durch die jeweils aktuelle Preisliste nach billigem Ermessen. Im Verzugsfall berechnet Flux Innovations Zinsen in Höhe von zehn Prozent jährlich und ist berechtigt, die Internet-Präsenzen des Kunden, auch des Kunden des Wiederverkäufers, sofort zu sperren. Der gesetzliche Verzugszins ist in jedem Fall der Mindestzins.

 4.2

Flux Innovations stellt seine Leistungen monatlich in Rechnung. Domainnamen werden beim jeweiligen Registrar für mindestens 1 Jahr im Voraus registriert. Die Gebühren werden als Teil der monatlichen Leistungen erhoben und können nicht zurückerstattet werden. Rechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.

 4.3

Flux Innovations ist berechtigt, die Aktivierung einer Domain erst nach Zahlung der für die Registrierung vereinbarten Entgelte vorzunehmen.

 4.4

Gegen Forderungen von Flux Innovations kann der Kunde nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

 

5. Gewährleistung

 5.1

Flux Innovations gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Server von 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von Flux Innovations liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) über das Internet nicht zu erreichen ist. Flux Innovations kann den Zugang zu den Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten dies erfordern.

 5.2

Dem Kunden wird dringend angeraten eine regelmäßige Sicherung seiner Daten vorzunehmen, wobei Daten, die auf den Servern von Flux Innovations abgelegt sind, nicht auf diesen sicherungsgespeichert werden dürfen, allerdings obliegt es dem Kunden diese Vorsichtsmaßnahme zu ergreifen.

6. Einzugsermächtigung

Der Kunde ermächtigt Flux Innovations, die von ihm zu entrichtenden Zahlungen zu Lasten eines vom Kunden zu benennenden Kontos per Lastschrift einzuziehen. Bei Rücklastschriften, die der Kunde zu vertreten hat, berechnet Flux Innovations EUR 9,99 pro Lastschrift, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. Diese Einzugsermächtigung kann vom Kunden jederzeit postalisch widerrufen werden.

7. Haftung

Für Schäden haftet Flux Innovations nur dann, wenn Flux Innovations eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Flux Innovations zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, so ist die Haftung von Flux Innovations auf solche typische Schäden begrenzt, die für Flux Innovations zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise voraussehbar waren.

 

8. Internet-Präsenz, Inhalte von Internet-Seiten

 8.1

Der Kunde ist nach abgeschlossener Erstellung der Internet-Seite von Flux Innovations verpflichtet, auf seine Internet-Seite eingestellte Inhalte als eigene Inhalte unter Angabe seines vollständigen Namens und seiner Anschrift zu kennzeichnen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass eine darüber hinausgehende gesetzliche Kennzeichnungspflicht z.B. dann bestehen kann, wenn auf den Internet-Seiten Teledienste oder Mediendienste angeboten werden. Der Kunde stellt Flux Innovations von allen Ansprüchen frei, die auf einer Verletzung der vorgenannten Pflichten beruhen.

 8.1.1

Die binnen des Auftrags von Flux Innovations erstellten Rechtstexte (AGB, Impressum und DSGVO), sind durch den Auftraggeber oder einem dritten (z.B. externe Rechtskanzelei) prüfen zu lassen. Flux Innovations ist keine Rechtsberatung und übernimmt im Falle einer Abmahnung oder Bußgelder im Zusammenhang mit den erstellten Rechtstexten keinerlei Haftung.

 8.2

Der Kunde darf durch die Internet-Präsenz, dort eingeblendete Banner sowie der Bezeichnung seiner E-Mail-Adresse nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Marken, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, keine pornographischen Inhalte und keine auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornographische und/oder erotische Inhalte (z. B. Nacktbilder, Peepshows etc.) zum Gegenstand haben. Der Kunde darf seine Internet-Präsenz nicht in Suchmaschinen eintragen, soweit der Kunde durch die Verwendung von Schlüsselwörtern bei der Eintragung gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter verstößt. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine der vorstehenden Verpflichtungen verspricht der Kunde Flux Innovations unter Ausschluss der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.050,00 (in Worten: fünftausendfünfzig Euro).

  8.3

Flux Innovations ist nach abgeschlossener Erstellung der Internet-Seite nicht verpflichtet, die Internet-Präsenz des Kunden auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen. Nach dem Erkennen von Rechtsverstößen oder von Inhalten, welche gemäß Ziffer 9.2 oder 10.5 unzulässig sind, ist Flux Innovations berechtigt, die Präsenzen zu sperren. Flux Innovations wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme unterrichten.

 

9. Pflichten des Kunden

 9.1

Der Kunde sichert zu, dass die Flux Innovations mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, Flux Innovations jeweils unverzüglich über Änderungen der Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von Flux Innovations binnen 15 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Dieses betrifft insbesondere:

 • Name und postalische Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer des Kunden,

  9.2

Der Kunde hat in seine E-Mail Postfächer eingehende Nachrichten in regelmäßigen Abständen von höchstens vier Wochen abzurufen. Flux Innovations behält sich das Recht vor, für den Kunden eingehende persönliche Nachrichten an den Absender zurückzusenden, wenn die in den jeweiligen Tarifen vorgesehenen Kapazitätsgrenzen überschritten sind.

 9.3

Der Kunde testet im übrigen gründlich jedes Programm auf Mangelfreiheit und Verwendbarkeit in seiner konkreten Situation, bevor er mit der operativen Nutzung des Programms beginnt. Dies gilt auch für Programme, die er im Rahmen der Gewährleistung und der Pflege von Flux Innovations erhält. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bereits geringfügige Veränderungen an der Software die Lauffähigkeit des gesamten Systems beseitigen kann.

 9.4

Der Kunde verpflichtet sich, ohne ausdrückliches Einverständnis des jeweiligen Empfängers keine E-Mails, die Werbung enthalten, zu versenden oder versenden zu lassen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die betreffenden E-Mails mit jeweils gleichem Inhalt massenhaft verbreitet werden (sog. "Spamming"). Verletzt der Kunde die vorgenannte Pflicht, so ist Flux Innovations berechtigt, den Tarif unverzüglich zu sperren.

 

 9.5

Der Kunde ist nach der abgeschlossenen Erstellung der Internet-Seite von Flux Innovations verpflichtet, seine Internet-Seite so zu verändern, dass eine übermäßige Belastung des Servers, z.B. durch CGI-Skripte, die eine hohe Rechenleistung erfordern oder überdurchschnittlich viel Arbeitsspeicher beanspruchen, vermieden wird. Flux Innovations ist berechtigt, Seiten, die den obigen Anforderungen nicht gerecht werden, vom Zugriff durch den Kunden oder durch Dritte auszuschließen. Flux Innovations wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme informieren. Flux Innovations wird die betreffenden Seiten wieder zugänglich machen, wenn der Kunde Flux Innovations nachweist, dass die Seiten so umgestaltet wurden, dass sie den obigen Anforderungen genügen.

 9.6

Jedes Web-Hosting-Angebot enthält ein definiertes Inclusive- Datentransfervolumen pro Monat. Volumen für zusätzlichen Datentransfer wird Flux Innovations im Rahmen der technischen Leistungsfähigkeit des Rechenzentrums und unter Berücksichtigung der Leistungsverpflichtung gegenüber den anderen Kunden für ein zusätzliches Entgelt, dessen Höhe sich aus der jeweils gültigen Preisliste ergibt, zur Verfügung stellen. Das genutzte Datentransfervolumen ergibt sich aus der Summe allen mit dem Kundenauftrag in Verbindung stehenden Datentransfers (z.B. Mails, Download, Upload, Webseiten).

Für die Feststellung des Datentransfervolumens entspricht ein Gigabyte eintausend Megabyte, ein Megabyte eintausend Kilobyte und ein Kilobyte eintausend Byte. Stand im Vertrag, bei hetzner aktuell vermutlich Unlimited

10. Schlussbestimmungen

Alle Erklärungen seitens Flux Innovations oder dem Kunden können auch postalisch oder per E-Mail übersandt werden, außer es wurden andere Vereinbarungen getroffen. Dies gilt auch für Rechnungen. Der Vertrag kommt erst mit Gegenzeichnung des Kundenantrags durch Flux Innovations oder mit der ersten Erfüllungshandlung zustande. Der Kunde verpflichtet sich bei allen Unstimmigkeiten zuerst mit Flux Innovations in Kontakt zu treten, um eine Klärung zu erreichen.

11. Salvatorische Klausel

Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.

 

12. Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich - rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Böblingen. Flux Innovations ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Für die von Flux Innovations auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum Einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen (CISG). Grundsätzlich soll aber eine einvernehmliche Lösung angestrebt werden.                        

 

 

[Stand: 25.03.2021]